Die KFZ-Werkstatt Meyer in Ansbach führt HU/AU mit externen Prüfern durch.
Die KFZ-Werkstatt Meyer in Ansbach führt HU/AU mit externen Prüfern durch.
HU und AU fällig?
Egal ob PKW, Wohnmobil, Anhänger bis hin zum Strand-Buggy, wir beseitigen vorab sämtliche Mängel und führen die geforderte Abgasuntersuchung durch, sodass einer erfolgreichen Prüfung nichts mehr im Wege steht!
Die Hauptuntersuchung findet bei uns ebenfalls Dienstag und Donnerstag im Haus statt – durch TÜV, KÜS oder Dekra.
Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Bei dieser Prüfung, der Hauptuntersuchung (HU), gerne auch als „TÜV“ bezeichnet, wird eine Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung der Fahrzeuge durchgeführt
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens Ihres Fahrzeugs. Sie ist gemäß § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage XIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto-Motor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969, sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977.